Hier können Sie die Musikschulsatzung als PDF-Datei herunterladen.
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Gebühren
Gebührenermäßigung
Gebührenermäßigung kann beantragt werden, wenn die satzungsgemäßen Voraussetzungen vorliegen. Sie setzt belegte Angaben über die Einkommensverhältnisse der erziehungsberechtigten voraus.
Familienermäßigung
Ab einem zweiten gleichzeitig unterrichteten Instrumentalschüler einer Familie aus der Gemeinde wird eine Ermäßigung von 20% gewährt. Die Ermäßigung geht bei Zahlungsverzug verloren. Sie wird auch bei Belegung mehrerer Fächer gewährt.
Unterrichtsgebühren
Musikalische Früherziehung und Theoriekurs: € 25,00 monatlich
Bläserklasse: € 45,00 monatlich
Instrumentalunterricht | Dauer/wöchentlich | Monatsgebühr pro Schüler |
Einzelunterricht | 30 Minuten | € 60,00 |
Einzelunterricht | 45 Minuten | € 85,00 |
2 Schüler | 30 Minuten | € 35,00 |
2 Schüler | 45 Minuten | € 45,00 |
3 Schüler | 45 Minuten | € 35,00 |
Ensemble | € 10,00 |
Für Erwachsene Schüler wird ein Aufschlag von 10% erhoben.
Für das Ensemblespiel betragen die Gebühren für Erwachsene und Jugendliche € 10,00 monatlich. Bei zusätzlicher Buchung von Instrumentalunterricht sind das Ensemblespiel und die Orchester gebührenfrei.
Für das Fach Klavier wird eine jährliche Gebühr von € 20,00 für Benutzung und Instandhaltung der Instrumente erhoben.
Für Musikschüler, die nicht in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham wohnen, wird ein Auswärtigenzuschlag von 10% erhoben.
Preisänderungen bleiben vorbehalten. Weitere Bestimmungen trifft die Gebührensatzung. Die Gebühren sind im Zweimonatsturnus, erstmal zum 1. Oktober zur Zahlung fällig.